Ammtec – Ihr externer Betriebstechniker

Wir ergänzen Ihre Kapazitäten in

  • Automatisierungs-, Betriebs- und Steuerungstechnik
  • Elektrotechnik und Industriemontage und mehr
  • Anlagen- und Schaltschrankbau
  • Fehlerbehebung/Störungssuche

und unterstützen Sie als externer Betriebstechniker von der Planung über die Installation bis zur Inbetriebnahme.

Qualitätssicherung – heute wichtiger denn je!

Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Unternehmen steigen seit Jahren. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren verstärkt; rechtssichere Prüfprotokolle sind Voraussetzung für Betriebserlaubnis und Zertifizierungen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert je nach Fehlerquote jährliche bzw. häufigere Prüfungen aller Elektroanlagen im Betrieb. Die BetrSichV ändert sich zum 1. Juni 2015.

Unser Leistungsspecial: Geräte- und Maschinenprüfungen nach BetrSichV mit modernsten Prüfgeräten inkl. Dokumentation.

Fordern Sie heute noch Ihr Angebot für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte an!

Angebot anfordern

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen sowie Geräte in Unternehmen – mit jahrelanger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und Prüfung. Als Mitglied der Handwerkskammer dürfen wir den E-Check sowohl für Unternehmen als auch für Vermieter durchführen, d. h. die Prüfung abnehmen und das Ergebnis mit Prüfsiegel und Prüfzertifikat zertifizieren.

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte erfolgt in unterschiedlichem, Art und Einsatz angemessenem Umfang und umfasst eine Sichtprüfung, das Messen div. sicherheitsrelevanter elektrischer Werte je nach Schutzklasse sowie eine Funktionsprüfung. Wir verwenden modernste Messgeräte.

Ortsfeste Elektroanlagen

Prüfen ortsfester Elektroanlagen
  • große elektrische Produktionsanlagen
  • ortsfeste Geräte und Maschinen Geltende Vorschriften: - UVV (Unfallverhütungsvorschriften) nach DGUV Vorschrift 3 (eh. BGV A3)
  • Erstprüfung lt. DIN VDE 0100-600 nach Errichtung und Fertigstellung vor Inbetriebnahme
  • wiederkehrende Prüfung lt. DIN VDE 0105-100 alle 4 Jahre bzw. nach Umbau/Reparatur

Ortsveränderliche Geräte

Prüfen ortsveränderlicher Geräte
  • Büroeinrichtung
  • Geräte und Maschinen in Werkstatt, Produktion (Bohrmaschinen, Schweißgeräte usw.)

Überprüfung alle 6 – 24 Monate

Zur Information: Die Prüfintervalle liegen im Ermessen der Elektrofachkraft und können individuell festgelegt werden. Während es sich empfiehlt, Geräte in der Produktion häufiger zu überprüfen, da von ihnen eine höhere Gefährdung ausgeht, genügt es beispielsweise die Büroeinrichtung oder Geräte mit geringer Fehlerquote alle 2 Jahre zu kontrollieren. Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Geräte und Anlagen!

Geltende Vorschriften: - elektrische Betriebsmittelprüfung nach TRBS 2131 - DGUV Vorschrift 3 (eh. BGV A3)